Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
die Landesregierung hat mit der ab morgen geltenden 16. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Sechzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 16. SARS-CoV-2-EindV) weitere Lockerungen für den organisierten Sport beschlossen.
Demnach gilt auch für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Tischtennissport ab morgen die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) sowie ein Wegfall der bisher verpflichtenden Anwesenheitslisten zur Kontaktnachverfolgung.
Diese Lockerungen gelten in geschlossenen Räumen (Sporthallen) für Veranstaltungen mit maximal 50 Personen.
Ausgenommen von der Testpflicht sind:
o Kinder und Jugendliche bis Vollendung 18. Lebensjahr (gilt in den Schulferien nur für Kinder bis Vollendung 6. Lebensjahr)
o vollständig geimpfte und genesene Personen
o Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen und nachweisen können, die der Durchführung der Testung entgegenstehen
Den dazugehörigen Beschluss unseres Entscheidungsgremiums sowie die dementsprechend aktualisierte Fassung der Regieanweisung für die Spielklassen im TTVSA könnt ihr den beigefügten Anlagen entnehmen.
Beschluss 09-2022 Entscheidungsgremium TTVSA 2022 03 03
Regieanweisungen TTVSA-Spielklassen Covid 19 Saison 2021_22 Stand 2022 03 03