Beschluss III /2020 des Jugendausschuss des TTVSA Ranglistenturniere des Nachwuchses im TTVSA
Der Jugendausschuss des TTVSA hat unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Situation und unter Beachtung der geltenden Verordnungen bezüglich des Umganges mit dem Corona-Virus, in Ermangelung zeitlicher Alternativen beschlossen:
- das Ranglistensystem des Nachwuchses in den Stufen Bezirksranglistenturnier (BRLT) und Landesranglistenqualifikationsturnier (LRLQT) für das Jahr 2020 abzubrechen.
Über die Qualifikationen zu den BEM sowie über die Einstufung von SportlerInnen in die Ranglisten der nächsten Saison wird der Jugendausschuss später informieren.
Der Abbruch umfasst nicht das Landesranglistenturnier (LRLT). Um eine sportliche Lösung für die ausstehenden Nominierungen zur Mitteldeutsche Rangliste der Jugend 13 und zum TOP 48 der Jugend 15 und 18 zu gewährleisten, hat sich der Jugendausschuss, nach Abwägung aller möglichen Alternativen, dazu entschlossen, die Landesrangliste in einer gesonderten Form auszuspielen.
Hierzu ergeht, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung zur Durchführung dieser Landesrangliste, folgender Beschluss des Jugendausschusses:
- das Landesranglistenturnier des Nachwuchses für das Jahr 2020 wird in einem speziellen Modus gespielt. Die Nominierungen hierfür werden auf Grundlage der Vorjahresranglisten (Vorqualifizierte für die LRL und LRQT 2020) vorgenommen. Darüber hinaus noch freibleibende Plätze werden an die Nächstplatzierten in der JOOLA-Rangliste (QTTR-Wert) bzw. als Verfügungsplätze der Jugendwarte der 3 Spielbezirke vergeben.
Spielmodus
Das Landesranglistensturnier des Nachwuchs wird mit 12 TeilnehmerInnen in zwei Turnierstufen mit jeweils 2 Gruppen im System „Jeder gegen Jeden“ gespielt und mit drei Gewinnsätzen entschieden.
Turnierstufe 1:
2 Gruppen á 6 TeilnehmerInnen. Die Gruppenzusammenstellung erfolgt analog Ziffer 4.1.7 der Durchführungsbestimmungen des TTVSA für Ranglistenturniere anhand der jeweils zum Zeitpunkt der Rangliste gültigen QTTR-Werte und unter Berücksichtigung der Vereinszugehörigkeit.
Turnierstufe 2:
Die Plätze 1-3 beider Vorrundengruppen spielen in einer Endrundengruppe unter Mitnahme der Vorrundenergebnisse die Plätze 1-6 aus. Die Plätze 4-6 beider Vorrundengruppen spielen in einer Endrundengruppe unter Mitnahme der Vorrundenergebnisse die Plätze 7-12 aus.
Hinweise zum Turnierverlauf
Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Situation und unter Beachtung der geltenden Verordnungen bezüglich des Umganges mit dem Corona-Virus werden die Spiele nach einem gesonderten Zeitplan durchgeführt, der die zeitliche Länge des Turniers auf ca. 8 Stunden ausweiten wird. Die mit der Ausschreibung bekanntgegebenen Nominierten sind die einzig Startberechtigten, da nur so eine maximal erlaubte Belegung der Turnierstätte mit Spielern/Spielerinnen und Betreuern/Betreuerinnen im Vorfeld abgesichert werden kann. Eine eventuelle Nachnominierung von ErsatzspielerInnen wird es nicht geben. Am Spielsystem wird grundsätzlich, auch bei der Absage von Nominierten und dem damit einhergehenden nicht vollständigen Starterfeld, nicht abgewichen. Die Ausnahme bildet hier nur, dass ab einem gemeldeten Starterfeld von 8 SpielernInnen und weniger das Spielsystem dahingehend modifiziert, dass dann in einer Gruppe im System „Jeder gegen Jeden“ gespielt wird. Die Anzahl der pro Verein höchstmöglichen Betreuern wird mit der Ausschreibung bekanntgegeben und darf nicht überschritten werden. Eine entsprechende Aufstellung der SpielerInnen und BetreuerInnen ist nach Möglichkeit bei der Meldung der TeilnehmerInnen zum Turnier per E-Mail beim VP Nachwuchssport des TTVSA einzureichen, jedoch spätestens am Turniertag den Verantwortlichen des durchführenden Vereins vorzulegen. Nur für diesem Personenkreis ist der Zutritt zur Halle erlaubt. Zuschauer sind für diese Veranstaltung nicht zugelassen.
Dem Hygienekonzept und den Anweisungen des durchführenden Vereins ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss vom Turnier führen.
Die Qualifikationen zur Mitteldeutschen Rangliste Jugend 13 und zum TOP 48 der Jugend 15 und 18, sowie zu den LEM und BEM richten sich hierbei analog den bestehenden Durchführungsbestimmungen. Über die Einstufung von SportlerInnen in die Ranglisten der nächsten Saison wird der Jugendausschuss später informieren.
Bei einer eventuellen behördlichen Untersagung bzw. Nichtgenehmigung zur Durchführung dieser Landesrangliste, ergeht hilfsweise folgender Beschluss des Jugendausschusses:
- das Ranglistensystem des Nachwuchses auch in der Stufe des Landesranglistenturniers (LRLT) für das Jahr 2020 abzubrechen.
Hagen Binneböse
VP Nachwuchssport des TTVSA
13 Beschluss III-2020 SpA TTVSA neu

