Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
am 20.04. hatte der DTTB ein erstes Konzept zur Wiederaufnahme des Tischtennis beim DOSB eingereicht, welches wir euch auch zeitnah zur Kenntnis gegeben hatten.
In der Zwischenzeit hat sich die politische Lage weiterentwickelt, der DTTB Konzepte anderer Sportarten gesichtet und sich mit anderen nationalen Tischtennis-Verbänden kurzgeschlossen.
Das nunmehr vorliegende Covid-19 Schutz- und Handlungskonzept des Deutschen Tischtennis-Bundes und seiner Landesverbände (siehe Anlage) soll aufzeigen, wie zunächst das Freiluft-Spiel sowie der Hallen-Trainingsbetrieb in den Tischtennisvereinen und Trainings-Stützpunkten und später auch der Wettkampfbetrieb unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze, z. B. Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelungen und Hygiene-Maßnahmen sowie dem Schutz besonders gefährdeter Personen, schrittweise wieder aufgenommen werden kann.
Die Schwierigkeit dabei war, einen allgemeinen Rahmen zu liefern, der überall anwendbar ist. Die ersten Rückmeldungen aus der Praxis in Hessen und NRW, wo die Hallen grundsätzlich schon öffnen können, zeigen, dass unterschiedliche Stellen für die konkrete Öffnung der Hallen für Sportangebote zuständig sind und dass diese auch ggf. unterschiedliche Öffnungsverfahren haben. Zumeist wird ein eigenes Schutz- bzw. Hygienekonzeptes des Vereins verlangt, das auf den sportfachlichen Empfehlungen des Spitzenverbandes aufbauen soll.
Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben und damit in der Regel auch der Maßnahmen aus diesem Schutz- und Handlungskonzept liegt originär bei jedem einzelnen Verein bzw. Träger des Stützpunktes oder wird diesem im Zuge der Genehmigung des Sportbetriebs von den zuständigen staatlichen Stellen übertragen. Das bedeutet: Zuständig ist der Verein bzw. der Träger des Stützpunktes!
Jeder Verein bzw. Träger eines Stützpunktes benennt eine/n Hygiene-Beauftragte/n, der/die als Ansprechpartner*in für alle Fragen rund um die Corona-Thematik dient und die Einhaltung der Maßnahmen des Schutz- und Handlungskonzeptes überwacht.
Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion sind die Namen der anwesenden Personen geeignet zu dokumentieren. Bei der Dokumentation der Teilnehmernamen des Trainings werden vier Wochen plus 1 Tag für die Aufbewahrung für ausreichend erachtet. Diese Empfehlung entfällt für alle Personen, die die Tracing-App einsetzen, sobald diese Tracing-App verfügbar ist.
Im Konzept selbst ist auch erklärt, wie es aufgebaut und anzuwenden ist.
Im Prinzip ist es zweigeteilt:
- Es benennt Maßnahmen, die entsprechend den Anforderungen des DOSB beim Tischtennis einzuhalten sind. Teilweise kann das so sein, dass die Behörden diese Maßnahmen komplett als verbindlich erklären, teilweise werden diese aber ggf. auch andere Maßnahmen vorsehen.
- Darüber hinaus gibt es optionale Hinweise, die nicht verpflichtend sind, sondern Umsetzungsmöglichkeiten aufzeigen sollen (z.B. jeder Spieler nutzt einen eigenen Ball).
Maßgeblich sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen der zuständigen staatlichen Stelle auf der Ebene unseres Bundeslandes bzw. eurer jeweiligen Kommune. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Sie gehen den Maßnahmen aus diesem Konzept vor.
Dieses Schutz- und Handlungskonzept wird kontinuierlich an die jeweils aktuellen staatlichen Vorgaben angepasst.
Neben der Weiterentwicklung des Konzeptes ist angedacht, zu Checklisten für die Vereine zu kommen oder auch Poster für die Hallen mit klaren Verhaltensregeln zu erstellen. Informiert diesbezüglich auch auf der DTTB-Homepage.
Absprachen mit Trägern der Hallen notwendig
Verantwortlich für die Öffnung sind letztlich die Träger der Sporthallen; in den meisten Fällen sind dies Landkreise, Städte und Gemeinden. Die Verantwortlichen der Vereine sollten sich vorab mit den entsprechenden Trägern in Verbindung setzen und die Voraussetzungen für die Öffnung des jeweiligen Spielorts für den eigenen Verein erfragen. Ggf. werdet ihr von den Behörden dazu aufgefordert, ein Hygienekonzept vorzulegen bzw. auszuarbeiten. Das Schutz- und Handlungskonzept des DTTB und seiner Landesverbände kann als Grundlage hierfür dienen.
Je eher ihr euch mit dem „Schutz- bzw. Hygienekonzeptes eures Vereins“ befasst, umso schneller gelingt die Rückkehr in den (organisierten) Trainingsbetrieb, sobald euch die Sporthallen wieder zur Verfügung gestellt werden.
Alle Infos des DTTB findet ihr hier.